Sparkonto

Sicher und flexibel sparen

Nutzen Sie das Sparkonto, um sich Ihre Wünsche zu erfüllen. Es bietet Ihnen viel Flexibilität, weil Sie Zeitpunkt und Höhe Ihrer Einzahlungen und die Laufzeit selbst bestimmen. Auf Wunsch können Sie auch über Ihr Erspartes verfügen.1

Klassisches Sparkonto im Überblick

Auf die klassische Art sparen

Das Sparkonto passt sich Ihren Bedürfnissen an. Dabei ist Ihr Geld sicher angelegt. Sie entscheiden, wann und wie viel Sie sparen. Sie können kurzfristig auf bis zu 2.000 Euro Ihres Guthabens zugreifen.

100 Prozent flexibel und sicher zugleich

  • Höhe und Zeitpunkt der Einzahlung frei wählbar
  • Keine feste Laufzeit
  • Bis zu 2.000 Euro monatlich abheben ohne zu kündigen
  • Drei Monate Kündigungsfrist1
Infografik: Sicher sparen und flexibel bleiben
Infografik: Sicher sparen und flexibel bleiben

VR-PRIMAX®-Sparkonto für Kinder

im Alter von 0 bis 11 Jahren

Das VR-PRIMAX®-Sparkonto bietet den Kindern alles, was Sie für den Start in die Zukunft brauchen:

  • Ein- und Auszahlungen jederzeit möglich
  • keine feste Laufzeit
  • regelmäßige Besparung möglich
  • monatliche Verfügung bis 2.000 Euro ohne Kündigung

Konditionen für VR-PRIMAX®-Sparkonto für Kinder

Zinszahlung ab Zinssatz p.a. *)
ab 0,01 Euro 1,75 %
ab 2.500,01 Euro (Zinssätze bezogen auf das gesamte Guthaben) 0,30 %

*) Die Zinsen sind variabel und werden der Marktsituation angepasst.

Kostenloser Lese- und Rätselspaß für Kinder

Das Magazin VR-PRIMAX® bietet Kindern spannende Rätsel, interessante Geschichten aus aller Welt und bunte Comics. Jeden Monat erleben Marc, Penny, Mike, Tina, ihr Hund Sam sowie ihre Freunde neue, lustige Abenteuer.

Hier erfahrt ihr mehr darüber.

Häufige Fragen zum Sparkonto

Über welchen Betrag kann ich monatlich verfügen?

Sie können monatlich ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben.1

Verfügungen von mehr als 2.000 Euro monatlich sind unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten durch eine Kündigung des gewünschten Betrages möglich.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Spree-Neiße eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Spree-Neiße eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

  1. Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr.